Familienbetrieb mit Tradition seit 1970! Führerschein-Klassen
AM - MOPED
- Persönliche Voraussetzungen:
Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können ist 14 Jahre und 10 Monate. Die gesundheitliche Eignung (Arztuntersuchung) und Erste-Hilfe-Kurs sind nicht erforderlich.
Für die Ausstellung der Führerscheins muss man 15 Jahre alt sein.
- Ausbildung:
Theoriekurs: 6 Einheiten
Praxisausbildung: 8 Einheiten
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A (ALLE KLASSEN) - MOTORRAD
- A (alle Klassen):
20 Einheiten Theoriekurs allgemein = Grundwissen
(bei vorhandenem B-Führerschein nicht notwendig)
6 Einheiten Theoriekurs Spezialwissen für die Klasse A
14 Einheiten Praxis, ab dem 39. Geburtstag 16 Einheiten
- A1 (ab 16 Jahren, bis max. 125 ccm und 11 kW / 15 PS)
- A2 (ab 18 Jahren, bis max. 35 kW / 48 PS)
- A (ab 24 Jahren, uneingeschränkt)
B - AUTO
- B (Auto bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)
20 Einheiten Theoriekurs Grundwissen
12 Einheiten Theoriekurs Spezialwissen Klasse B (Auto)
mind. 18 Einheiten Praxisausbildung im Fahrschulauto
- B17 (Begleitendes Fahren mit 17 Jahren)
Theoriekurs siehe B
12 Einheiten Praxisausbildung
1 Einheit theoretische Einweisung der Begleiter
3000 km fahren mit den Begleitern
(nach 1000 km und 2000 km je 1 Einheit unter Beobachtung des Fahrlehrers)
3 Einheiten Praxisausbildung
- B dual (Übungsfahrt mit 18 Jahren)
Theoriekurs siehe B
6 Einheiten Praxisausbildung
1 Einheit theoretische Einweisung mit den Begleitern
1000 km fahren mit den Begleitern
1 Einheit Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer
5 Einheiten Praxisausbildung wieder mit dem Fahrlehrer
- BE (Anhängerausbildung)
Voraussetzung: Besitz der Klasse B
3 Einheiten Theoriekurs
4 Einheiten praktische Ausbildung mit dem Fahrlehrer
E - ANHÄNGER
Anhänger für Auto siehe unter B. Für die Anhängerausbildung für LKW bitte jederzeit in der Fahrschule nachfragen.
F - TRAKTOR (Landwirtschaftliche ZUGMASCHINEN)
- 4 Einheiten Theorie
- 4 Einheiten praktische Ausbildung
ARBEITSMASCHINEN
- Arbeitsmaschinen sind in der Gruppe F inkludiert.
Die Lenkberechtigung der Gruppe F umfasst:
- landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 50 km/h
(ab 16 Jahren) - selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 50 km/h
(ab 18 Jahren) - Sonderkraftfahrzeuge wie Raupen, Bagger, Walzen, ...
(ab 18 Jahren)
Genauere Informationen gibt es jederzeit in der Fahrschule
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